BEITRAGSORDNUNG

(Stand/Version: September 2021)

1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  2. Es ist jederzeit möglich, sich vor der Entscheidung für eine Mitgliedschaft den Verein ohne Kosten und Verpflichtungen anzuschauen. Vor dem Eintritt in den Verein darf jeder Interessent zweimal probeweise trainieren.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein GLADIATOR GYM e.V. ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Verpflichtungen und Aufgaben erfüllen, sowie seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand.
  3. Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Kämpfer sind von der Beitragspflicht befreit. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand.

§ 3 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung des Vereins GLADIATOR GYM e.V. (nachfolgend Verein) beschließt die Höhe des Beitrags und die Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die Gebühren fest. 
  2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 4 Beiträge und Gebühren

  1. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:

Mitgliedsdauer 12 Monate: 

– Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 35,00 €

– Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 45,00 €

– Erwachsene (ab 18 Jahre) 55,00 €

 

Mitgliedsdauer 6 Monate:

– Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 55,00 €

– Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 65,00 €

– Erwachsene (ab 18 Jahre) 75,00 €

Für die Beitragshöhe ist das am Fälligkeitstag bestehende Alter maßgebend. Der Beitrag wird mit Erreichen des 13. und 18. Lebensjahres automatisch angehoben.

Für die Mitgliedsaufnahme wird eine einmalige Aufnahme-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

  1. In sozialen Härtefallen kann ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Beitragshöhe, der Zahlungsmodalitäten oder ein vorübergehendes Zahlungsaussetzen für bis zu drei Monate gestellt werden. Die Zeit des Aussetzens wird der Mitgliedszeit hinzugerechnet. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes (und ggfs. nach Anhörung des jeweiligen Übungsleiters) und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  2. Bei Vereinseintritt (bzw. Inanspruchnahme der Vereinsleistung) bis zur Mitte eines Monats (15. eines Monats) ist der Beitritt für den gesamten Monat, danach erst für den Folgemonat fällig.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Etwaige Nachteile (auch Kosten) hat das Mitglied zu regulieren.
  4. Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu leisten. 
  5. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. 

– bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

– für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haftet deren gesetzlicher Vertreter.

– sollten Mitgliedsbeiträge inklusive vorgenannten Gebühren trotz zwei Mahnungen/Zahlungsaufforderungen nicht geleistet werden, so steht es dem Verein frei, die Forderungen über einen Rechtsbeistand/Anwalt einzuholen. Die Anwaltskosten sind in diesem Falle vom Mitglied zu tragen.

  1. Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. spezielle Kurse, Lehrgänge, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind und im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf schriftlichen Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

9. Mitglieder, welche einen Wechsel von X-ITE Fighting Trittau zu Gladiatior Gym e. V. vornehmen, sowie Mitglieder, welche bereits in der Bang Rajan GmbH & Co. KG eine Aufnahmegebühr gezahlt haben und weiter als Mitglied im Gladiator Gym e. V. verbleiben, sind von der einmaligen Aufnahme-/Verwaltungsgebühr in Höhe von € 30,00 befreit.

§ 5 Datenverarbeitung

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse.
  2. Im Falle eines Versicherungsanspruches ist das Mitglied mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die betroffene Versicherung einverstanden, um entsprechende Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet. 
  3. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein beispielsweise Fotos oder Videoclips seiner Mitglieder auf seiner Homepage, auf Facebook, Instagram, Twitter oder ähnliche sozialen Onlineplattformen und übermittelt diese möglicherweise zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich neben Fotos und Videos auf Namen und das Alter bzw. Geburtsjahr. Weitere personenbezogenen Daten werden nicht übermittelt. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
  4. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Beitragsordnung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  5. Jede Person hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten, auf Berichtigung dieser, auf Löschen dieser und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Zudem steht der Person ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und gegen die Datenübertragbarkeit zu.

§ 6 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende einer im Mitgliedervertrag abgeschlossenen Dauer möglich. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Kündigung verlängert sich automatisch die Mitgliedschaft um die Dauer der im Mitgliedervertrag vereinbarten Laufzeit. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.